Zollverfahren
T1 – externes Unionsversandverfahren
Verfahren für die Beförderung von Nicht-Unionswaren unter zollrechtlicher Überwachung und unter den Voraussetzungen des Verfahrens mit ausgesetzten Einfuhrabgaben. Abgang, Sicherheit, Gestellung am Bestimmungsort und Erledigung sind zu unterscheiden. T1 ist nicht auf Seehäfen beschränkt.
Amtliche Grundlage oder Systemdokumentation
Rechtsgrundlage
Art. 226 und 233 Unionszollkodex