Zollverfahren

T1 (gemeinsamer Versand)

Versandverfahren, das den Transport von Nicht-Unionswaren durch das EU-Gebiet ohne Erhebung von Zöllen und Steuern ermöglicht. Die Ware wird unter zollamtlicher Überwachung von der Abgangsstelle zur Bestimmungsstelle befördert. Der Abschluss von T1 an der Grenze kann das Ausfuhrverfahren beeinflussen.

Rechtsgrundlage

Art. 226-236 Verordnung (EU) Nr. 952/2013

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