Zollverfahren

T1 – externes Unionsversandverfahren

Verfahren für die Beförderung von Nicht-Unionswaren unter zollrechtlicher Überwachung und unter den Voraussetzungen des Verfahrens mit ausgesetzten Einfuhrabgaben. Abgang, Sicherheit, Gestellung am Bestimmungsort und Erledigung sind zu unterscheiden. T1 ist nicht auf Seehäfen beschränkt.

Amtliche Grundlage oder Systemdokumentation

Rechtsgrundlage

Art. 226 und 233 Unionszollkodex

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