Zollverfahren
Verfahren 10 21 (aktive Veredelung)
Zollverfahren, das die Einfuhr von Nicht-Unionswaren zur Verarbeitung und anschließenden Wiederausfuhr ermöglicht. Veredelungserzeugnisse werden unter dem Code 10 21 ausgeführt, womit die aktive Veredelung abgeschlossen wird.