Zollverfahren

Verfahren 10 21 (aktive Veredelung)

Zollverfahren, das die Einfuhr von Nicht-Unionswaren zur Verarbeitung und anschließenden Wiederausfuhr ermöglicht. Veredelungserzeugnisse werden unter dem Code 10 21 ausgeführt, womit die aktive Veredelung abgeschlossen wird.

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