Zollverfahren
Ausgangszollstelle
Die nach den anwendbaren Regeln zuständige Zollstelle für den Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der EU. Sie überwacht den Ausgang und übermittelt dessen Ergebnis an die Ausfuhrzollstelle. Die abschließende Nachricht an den Anmelder kommt von der Ausfuhrzollstelle; in Polen ist dies CC599C.
Amtliche Grundlage oder Systemdokumentation
Rechtsgrundlage
Art. 329 Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447