Zollverfahren
Ausfuhrzollstelle
Die Zollstelle, bei der die Ausfuhranmeldung bearbeitet wird. Sie erhält die Ergebnisse der Ausgangszollstelle und bescheinigt den Ausgang gegenüber dem Anmelder oder Ausführer nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Ausfuhr- und Ausgangszollstelle können in verschiedenen Mitgliedstaaten liegen.
Amtliche Grundlage oder Systemdokumentation
Rechtsgrundlage
Art. 334 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447