Zollverfahren

Ausfuhrzollstelle

Die Zollstelle, bei der die Ausfuhranmeldung bearbeitet wird. Sie erhält die Ergebnisse der Ausgangszollstelle und bescheinigt den Ausgang gegenüber dem Anmelder oder Ausführer nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Ausfuhr- und Ausgangszollstelle können in verschiedenen Mitgliedstaaten liegen.

Amtliche Grundlage oder Systemdokumentation

Rechtsgrundlage

Art. 334 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447

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