Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Dienstleistungen über die Webseite closemrn.de - ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge zwischen

[PEŁNA FIRMA] - [FORMA PRAWNA]
[ULICA I NR], [KOD POCZTOWY] [MIASTO], Polen
Inhaber / Vertretungsberechtigte(r): [IMIĘ I NAZWISKO / NAZWA PRZEDSIĘBIORCY]
NIP: PL[NIP] · REGON: [REGON] · KRS / CEIDG: [KRS]
Telefon: [NUMER TELEFONU] · E-Mail: kontakt@closemrn.de
- nachfolgend "Anbieter" -

und dem Auftraggeber des Anbieters (nachfolgend "Kunde") über die Erbringung von Dienstleistungen, die über die Webseite closemrn.de angeboten werden.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Adressaten dieses Angebots; ein Vertragsschluss mit Verbrauchern wird vom Anbieter nicht vorgenommen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zu. Die vorbehaltlose Erbringung von Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden gilt nicht als Zustimmung.

(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass der Anbieter erneut auf sie hinweisen muss.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt technische und organisatorische Dienstleistungen zur Übermittlung von Hafen- und Terminalmeldungen sowie zur Statusverfolgung von Ausfuhrvorgängen. Der konkrete Leistungsumfang umfasst insbesondere:

  • Übermittlung der vom Kunden bereitgestellten Auftragsdaten (insbesondere MRN, Containernummer, Exporteurdaten) an folgende Hafen- und Terminalsysteme: ZAPP (Hamburg, DAKOSY AG), BHT (Bremen, dbh Logistics IT AG), WHT (Wilhelmshaven, dbh Logistics IT AG), Portbase (Rotterdam, Amsterdam), APCS (Antwerpen, Zeebrugge);
  • Überwachung des Status des Ausfuhrvorgangs in den genannten Systemen;
  • Übermittlung des Ausgangsvermerks (in Polen: CC599C) an den Kunden, sobald dieser durch das jeweils zuständige Zollamt freigegeben wurde;
  • optional: Koordination mit dem Hafenterminal im Rahmen technischer Rückfragen.

(2) Die Leistungen werden auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen erbracht. Der Anbieter prüft die Richtigkeit dieser Informationen nicht inhaltlich, sondern formal auf Vollständigkeit der für die Übermittlung erforderlichen Datenfelder.

(3) Reichweite des Auftrags: Der Anbieter schuldet ein Bemühen um fachgerechte und zeitgerechte Übermittlung der Daten, nicht den Erfolgseintritt (Erteilung des Ausgangsvermerks durch das Zollamt). Der Eintritt der Freigabe steht ausschließlich in der Sphäre der Zollbehörden und der Hafensystembetreiber.

§ 3 Keine zollrechtliche Vertretung, keine Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Der Anbieter ist kein Zollvertreter im Sinne von Art. 5 Nr. 6 und Art. 18 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Unionszollkodex - UZK). Der Anbieter übernimmt weder eine direkte noch eine indirekte Vertretung des Kunden gegenüber den Zollbehörden und ist kein Anmelder im Sinne von Art. 5 Nr. 15 UZK.

(2) Abgrenzung Hafenmeldesystem ./. Zollsystem. Die vom Anbieter genutzten Systeme (ZAPP, BHT, WHT, Portbase, APCS) sind privatrechtlich betriebene Hafen- und Terminalkommunikations­systeme (Betreiber: DAKOSY AG, dbh Logistics IT AG, Portbase B.V., NxtPort/APCS). Sie dienen der elektronischen Übermittlung von Hafen-, Terminal- und Statusmeldungen und unterscheiden sich rechtlich und technisch vom ATLAS-Ausfuhrsystem der deutschen Zollverwaltung sowie von vergleichbaren nationalen Zollsystemen anderer Mitgliedstaaten. Eine Hafenmeldung in einem dieser Systeme stellt keine Zollanmeldung im Sinne der Art. 5 Nr. 12, Art. 158 ff. UZK dar.

(3) Der Anbieter meldet die Hafen- und Statusmeldungen unter eigenem Benutzerzugang in den genannten Hafensystemen, ausschließlich als technisch-organisatorischer Dienstleister und im eigenen kommerziellen Namen. Diese Vorgehensweise begründet aus den in Abs. 2 genannten Gründen keine zollrechtliche Stellvertretung und keine Stellung als Anmelder im Sinne von Art. 5 Nr. 15 UZK.

(4) Der Anbieter erstellt und übermittelt keine Zollanmeldungen, insbesondere keine Ausfuhranmeldungen in ATLAS-Ausfuhr, keine Versandanmeldungen (T1/T2) und keine Anmeldungen in vergleichbaren Verfahren. Diese Tätigkeiten obliegen ausschließlich dem Kunden bzw. dem von ihm beauftragten zugelassenen Zollvertreter.

(5) Keine Hilfeleistung in Steuersachen (§ 1, § 5 Steuerberatungsgesetz). Die vom Anbieter erbrachten technischen und organisatorischen Tätigkeiten in den unter Abs. 2 genannten privaten Hafen- und Terminalkommunikations­systemen stellen keine geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne von § 1 Abs. 1 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dar - auch nicht in Bezug auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (Zoll), die nach § 3 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 der Abgabenordnung (AO) als Steuern im Sinne der AO gelten. Die Tätigkeit des Anbieters

  • richtet sich nicht an die Zollverwaltung, sondern an private Systembetreiber (DAKOSY AG, dbh Logistics IT AG, Portbase B.V., NxtPort/APCS);
  • umfasst weder Beratung noch Auskunftserteilung in zoll- oder steuerrechtlichen Fragen;
  • wirkt sich nicht auf die Entstehung, Festsetzung, Erhebung oder den Erlass einer Zollschuld nach Art. 77 ff. UZK aus;
  • beschränkt sich auf die technische Übermittlung von Hafen- und Statusmeldungen (Hafenavise, Containermatch, Statusverfolgung).

Eine berufsrechtliche Befugnis nach §§ 3, 3a StBerG ist daher nicht erforderlich. Vorsorglich wird klargestellt, dass - soweit eine Tätigkeit des Anbieters wider Erwarten als Hilfeleistung in Zollsachen einzuordnen sein sollte - sich diese ausschließlich im Rahmen des Befugnistatbestands des § 4 Nr. 12 und Nr. 13 StBerG bewegt (Hilfeleistung in Zollsachen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Beförderung, Abfertigung, Lagerung oder dem sonstigen Umschlag von Sendungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr).

(6) Kein Bevollmächtigter im Sinne von § 80 AO. Der Anbieter tritt gegenüber den Zollbehörden weder als Bevollmächtigter noch als Beistand des Kunden im Sinne von § 80 der Abgabenordnung auf. Eine Vollmacht zur Vertretung des Kunden gegenüber Zollbehörden wird vom Kunden nicht erteilt und vom Anbieter nicht angenommen.

(7) Der Kunde - bzw. dessen vom Kunden beauftragter, ordnungsgemäß zugelassener Zollvertreter - ist und bleibt allein verantwortlich für:

  • die ordnungsgemäße Abgabe der Ausfuhranmeldung in ATLAS-Ausfuhr bzw. dem entsprechenden nationalen Zollsystem;
  • die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit aller zollrelevanten Angaben;
  • die Erfüllung aller Mitteilungs- und Vorlagepflichten gegenüber den Zollbehörden;
  • die Zollschuld im Sinne von Art. 77 ff. UZK sowie für sämtliche Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit der Ausfuhr.

(8) Der Kunde versichert mit der Auftragserteilung, dass die Ausfuhranmeldung vor Beauftragung des Anbieters mit der Hafenmeldung ordnungsgemäß abgegeben wurde und dass die übermittelten Daten (insbesondere die MRN) auf einer rechtmäßig erfolgten Ausfuhranmeldung beruhen.

(9) Freistellung. Sollte der Anbieter durch eine Behörde oder einen Dritten wegen Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder seines Zollvertreters in Anspruch genommen werden (insbesondere wegen falscher MRN, fehlerhafter oder fehlender Ausfuhranmeldung, Verdacht auf Scheinausfuhr oder unzutreffender Zollwerte), stellt der Kunde den Anbieter von sämtlichen Forderungen, Bußgeldern, Steuern, Zinsen und Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) auf erstes Anfordern frei.

§ 4 Vertragsschluss, Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Webseite stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Der Kunde gibt durch das Absenden eines konkreten Auftrags über das Kundenpanel oder per E-Mail ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Anbieters (per E-Mail oder im Panel) zustande.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle für die Auftragsausführung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, insbesondere:

  • gültige MRN aus der Ausfuhranmeldung;
  • Containernummer, Reederei und Schiffsdaten;
  • Daten des Exporteurs einschließlich EORI-Nummer;
  • Ausgangshafen.

(4) Der Kunde trägt das volle Risiko für Folgen, die aus der Übermittlung unrichtiger, unvollständiger oder verspäteter Informationen resultieren. Eine Pflicht des Anbieters zur inhaltlichen Plausibilitäts­prüfung besteht nicht.

(5) Der Kunde garantiert, dass er zur Übermittlung der ggf. enthaltenen personenbezogenen Daten Dritter (z. B. Kontaktdaten von Mitarbeitern, Fahrern) berechtigt ist und dass diese über die Datenverarbeitung gemäß Art. 13/14 DSGVO informiert wurden.

§ 5 Leistungszeit, Erreichbarkeit

(1) Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich Fristen vereinbart wurden, schuldet der Anbieter die Bearbeitung in angemessener Zeit. Auf der Webseite genannte Bearbeitungszeiten sind Erfahrungswerte und stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des § 276 Abs. 1 BGB dar, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

(2) Der Anbieter ist bemüht, eine Verfügbarkeit von 7 Tagen pro Woche sicherzustellen. Wartungsfenster und planmäßige Ausfälle werden, soweit möglich, vorab angekündigt.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, die durch Störungen, Wartungsarbeiten oder Betriebsunterbrechungen der Hafensysteme (DAKOSY, dbh, Portbase, APCS), des ATLAS-Systems oder anderer Behördenschnittstellen verursacht werden.

§ 6 Vergütung, Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste auf closemrn.de/de/preise bzw. aus der individuellen Auftragsbestätigung.

(2) Alle Preise verstehen sich netto (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer). Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz in Deutschland mit gültiger USt-IdNr. erfolgt die Rechnungsstellung im Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG; der Kunde ist verpflichtet, seine USt-IdNr. bei Vertragsschluss anzugeben.

(3) Die Vergütung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch.

(4) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für:

  • Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
  • sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen;
  • Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus arglistig verschwiegenen Mängeln;
  • Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ("Kardinalpflichten" - Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen - insbesondere bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten - ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

(4) Haftungshöchstgrenze: Soweit die Haftung des Anbieters nach Abs. 2 begrenzt ist, ist sie der Höhe nach auf das Zehnfache der für den betreffenden Auftrag vereinbarten Vergütung, höchstens jedoch auf 5.000 EUR pro Schadensfall, begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen des Abs. 1.

(5) Der Anbieter haftet nicht für:

  • Schäden, die durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben des Kunden verursacht wurden (siehe § 4 Abs. 4);
  • Verzögerungen oder Ausfälle der Hafen-, Terminal- oder Zollsysteme Dritter (insbesondere DAKOSY, dbh, Portbase, APCS, ATLAS);
  • Entscheidungen der Zollbehörden über Annahme, Ablehnung oder Korrektur von Ausfuhranmeldungen;
  • Folgen höherer Gewalt im Sinne von § 8.

§ 8 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt - insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, hoheitliche Eingriffe, Streiks, längere Ausfälle von Telekommunikations- oder Stromnetzen, IT-Großstörungen der Behörden- oder Hafensysteme sowie Pandemien - entbinden den Anbieter für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Erfüllung seiner Leistungspflicht. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer informieren.

§ 9 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Der Vertrag wird grundsätzlich auftragsbezogen (pro MRN bzw. pro vereinbarter Sendung) geschlossen und endet automatisch mit der Erbringung der jeweiligen Leistung.

(2) Wird zwischen den Parteien eine Rahmenvereinbarung (z. B. Monats- oder Jahrespaket) abgeschlossen, kann diese von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform (E-Mail genügt) gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 314 BGB).

§ 10 Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zur Kenntnis erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur im Rahmen des Vertragszwecks zu verwenden.

(2) Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus für die Dauer von drei Jahren fort.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung gemäß seiner Datenschutzerklärung.

(2) Soweit der Kunde im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten Dritter (z. B. Mitarbeiter, Fahrer, Kontaktpersonen des Endexporteurs) übermittelt, gilt die Auftragsverarbeitungsvereinbarung in § 12.

§ 12 Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

(1) Gegenstand und Dauer: Soweit der Anbieter bei der Durchführung des Auftrags personenbezogene Daten Dritter im Auftrag des Kunden verarbeitet, gelten die nachfolgenden Bestimmungen als Auftragsverarbeitungsvertrag im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Dauer des Hauptvertrags.

(2) Art und Zweck: Die Verarbeitung umfasst die elektronische Übermittlung der Daten an die unter § 2 Abs. 1 genannten Hafensysteme zum Zweck der MRN-Schließung.

(3) Art der Daten / Kategorien betroffener Personen:

  • Datenarten: Namen, geschäftliche Kontaktdaten, EORI-Nummern, ggf. Fahrer- und Sendungsdaten;
  • Betroffene: Mitarbeiter des Kunden, Mitarbeiter des Exporteurs, Fahrer, Spediteurspersonal.

(4) Pflichten des Anbieters als Auftragsverarbeiter:

  • Verarbeitung der Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden;
  • Verpflichtung der mit der Verarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit;
  • Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO;
  • Unterstützung des Kunden bei der Erfüllung der Betroffenenrechte (Art. 12-22 DSGVO);
  • Meldung von Datenschutzverletzungen an den Kunden ohne unangemessene Verzögerung, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntniserlangung;
  • Löschung oder Rückgabe der Daten nach Beendigung des Vertrags, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten;
  • Zurverfügungstellung aller zum Nachweis der Einhaltung der DSGVO erforderlichen Informationen.

(5) Unterauftragsverarbeiter: Der Kunde erteilt dem Anbieter mit Vertragsschluss eine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 DSGVO). Die jeweils aktuelle Liste ist in der Datenschutzerklärung einsehbar. Der Anbieter informiert den Kunden über jede Änderung in Textform mit einer Vorlauffrist von 30 Tagen; der Kunde kann gegen Änderungen aus berechtigten Gründen widersprechen.

(6) Drittlandstransfer: Eine Übermittlung in Länder außerhalb des EWR findet nur unter den in der Datenschutzerklärung genannten Bedingungen statt.

(7) Audit-Recht: Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung dieser Vereinbarung beim Anbieter - nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist und während der üblichen Geschäftszeiten - zu prüfen. Der Anbieter kann nach seiner Wahl Auditberichte nach anerkannten Standards (z. B. ISO 27001, SOC 2) vorlegen.

(8) Die Haftung im Verhältnis zu Betroffenen richtet sich nach Art. 82 DSGVO.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht: Auf alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Republik Polen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Diese Rechtswahl erfolgt gemäß Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I).

(2) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Sitz des Anbieters in [KOD POCZTOWY] [MIASTO], Polen, sachlich und örtlich zuständige Gericht. Diese Gerichtsstand­vereinbarung erfolgt gemäß Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Textform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB; E-Mail genügt). Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Textform-Klausel.

(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.

(5) Änderungsvorbehalt: Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Geänderte Bedingungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Folge wird der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen. Im Falle eines Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ordentlich zu kündigen.

Stand: [DD.MM.YYYY]
[PEŁNA FIRMA] · [ULICA I NR], [KOD POCZTOWY] [MIASTO] · NIP PL[NIP] · KRS / CEIDG: [KRS]

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