Wir bearbeiten T1-Transitverfahren aus ganz Belgien, den Niederlanden und Deutschland. Das T1-Verfahren ermöglicht den Transport von Nicht-EU-Waren unter Zollaufsicht, wobei Zölle und Einfuhrabgaben bis zum Abschluss des Verfahrens an der Bestimmungszollstelle ausgesetzt werden.
Belgien
- Antwerpen
- Zeebrugge
- Gent
- und weitere
Niederlande
- Rotterdam
- Amsterdam
- Vlissingen
- und weitere
Deutschland
- Hamburg
- Bremerhaven
- Wilhelmshaven
- und weitere
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