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Ausgangsvermerk

Die deutsche elektronische Bestätigung des Ausgangs im ATLAS-Ausfuhrverfahren. Sie ist ein wesentlicher Nachweis für die Beurteilung einer deutschen Ausfuhrlieferung. Eine polnische CC599C-Nachricht hat einen anderen technischen Namen und muss mit ihrem Ergebnis gelesen werden. Für die Umsatzsteuer sind die tatsächliche Lieferung und die Regeln des zuständigen Landes maßgeblich.

Amtliche Grundlage oder Systemdokumentation

Rechtsgrundlage

§ 6 UStG; §§ 9–10 UStDV

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