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Ausgangsvermerk

Amtliche Bestätigung, dass die Ware das Zollgebiet der EU verlassen hat, generiert durch das deutsche Zollsystem ATLAS. Dient als grundlegender Ausfuhrnachweis für die Umsatzsteuerbefreiung gemäß §4 Nr. 1a UStG. Entspricht der CC599C/IE599-Nachricht.

Rechtsgrundlage

§4 Nr. 1a UStG, Art. 329 Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447

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