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Ausfuhrnachweis
Belegnachweis, der für die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung bei der Ausfuhr von Waren aus der EU in Deutschland erforderlich ist. Primärer Nachweis ist der Ausgangsvermerk (CC599C/IE599). Bei dessen Fehlen sind Alternativbelege gemäß §8-17 UStDV zulässig.
Rechtsgrundlage
§6 UStG, §8-17 UStDV