Zollmeldungen

IE599 / CC599C (Ausfuhrbenachrichtigung)

Elektronische Nachricht, die von der Ausgangszollstelle generiert wird, nachdem die Ware das Zollgebiet der EU tatsächlich verlassen hat. Sie ist der einzige von den Steuerbehörden anerkannte Ausfuhrnachweis für die Anwendung des Nullsatzes bei der Umsatzsteuer. Seit dem 31.10.2024 durch CC599C im neuen AES-System ersetzt.

Rechtsgrundlage

Art. 334 Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447

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