Ratgeber / Ausfuhr

MRN-Status einer Ausfuhranmeldung prüfen - Schritt für Schritt

Aktualisiert: April 2026Lesezeit: ~7 Min.

Sie möchten wissen, ob Ihre Ausfuhranmeldung geschlossen und der Ausgangsvermerk erzeugt wurde? Im Folgenden erklären wir, wie Sie den MRN-Status je nach Zollsystem und Ausgangshafen prüfen können.

Was ist der MRN-Status?

Eine MRN (Movement Reference Number) durchläuft im AES-System mehrere Statusmeldungen:

  1. Angemeldet - Ausfuhranmeldung eingereicht (IE515), MRN zugewiesen (IE528)
  2. Überlassen - Waren zur Ausfuhr freigegeben (IE529)
  3. Gestellt bei Ausgangszollstelle - IE507 eingereicht
  4. Ausgang bestätigt - IE590 bestätigt den Ausgang aus der EU
  5. Geschlossen - Ausgangsvermerk erzeugt und an den Anmelder übermittelt
Hinweis: Wenn die MRN länger als 14 Tage nach der Verladung den Status „Überlassen“ zeigt, wurden die IE507/IE590-Meldungen nicht eingereicht oder haben die Ausfuhrzollstelle nicht erreicht.

MRN-Status prüfen - nach System

ATLAS (deutsches Zollsystem)

Wenn die Ausfuhranmeldung im ATLAS-System eingereicht wurde, können Sie den MRN-Status wie folgt prüfen:

  • Über Ihre Zollsoftware mit ATLAS-Anbindung (z. B. ZODIAK, CargoSoft, Dakosy GE, dbh)
  • Durch Rückfrage beim zuständigen Hauptzollamt (Ausfuhrzollstelle)
Hinweis: Der ATLAS-Status zeigt die Perspektive der deutschen Ausfuhrzollstelle. Wenn die IE518-Meldung vom ausländischen Ausgangszollamt noch nicht eingetroffen ist, kann der Status veraltet sein.

Wenn Sie keinen ATLAS-Zugang haben, fragen Sie Ihren Zollagenten oder Zollvertreter, der die Anmeldung eingereicht hat. Diese haben direkten Einblick in den Status.

Hafensysteme

Je nach Ausgangshafen kann der Export-Status über das jeweilige Hafensystem geprüft werden. Jeder Hafen verwendet ein eigenes System mit individuellen Zugangsvoraussetzungen.

Wenn Sie keinen Zugang zum jeweiligen Hafensystem haben, können Sie die MRN-Statusprüfung über closemrn.de beauftragen.

Häfen im Detail: Rotterdam | Amsterdam | Hamburg | Bremerhaven | Wilhelmshaven | Antwerpen | Zeebrugge

EU-Exportdatenbank (MRN Tracker)

Die EU stellt eine öffentliche Exportdatenbank bereit, in der Grundinformationen zu einer MRN abgefragt werden können. Allerdings zeigt diese nur eingeschränkte Daten - sie ersetzt keine detaillierte Statusprüfung über ATLAS oder das Hafensystem.

Was Sie nicht selbst prüfen können

  • IE518 (Ausgangsergebnisse) - interne Nachricht zwischen Zollstellen. Für den Exporteur oder seinen Vertreter nicht einsehbar.
  • Genaue Ursache der Nichtschließung - das System nennt keinen Grund; hierfür ist eine direkte Kontaktaufnahme mit der Ausgangszollstelle oder dem Hafenterminal erforderlich.

Was tun, wenn der Status ein Problem zeigt?

Wenn die MRN länger als 14 Tage nach der Verladung den Status „Überlassen“ zeigt:

  1. Kontaktieren Sie den Spediteur - fragen Sie nach dem IE507/IE590-Status
  2. Prüfen Sie, ob der Container auf das geplante Schiff verladen wurde
  3. Wenn das Problem nicht gelöst wird - kontaktieren Sie uns

Weiterführend: Fehlender Ausgangsvermerk - was tun? | Ausfuhrnachweis und Umsatzsteuer

Mein MRN ist offen - helfen Sie mir
Wenn Sie keinen Zugang zu Hafen- oder Zollsystemen haben und Ihr Spediteur den Status nicht klären kann - wir übernehmen das für Sie. Senden Sie uns die MRN-Nummer und wir prüfen den Status und schlagen nächste Schritte vor.
Auftrag einreichen →

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine MRN?

MRN (Movement Reference Number) ist eine eindeutige 18-stellige Nummer, die vom Zollsystem jeder Anmeldung zugewiesen wird. Bei Ausfuhrverfahren erscheint sie auf dem Ausfuhrbegleitdokument (ABD). Rechtsgrundlage: Art. 226 Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447.

Was bedeutet eine offene MRN?

Eine offene MRN bedeutet, dass die Ausgangszollstelle - das Grenzzollamt, über das die Waren die EU verlassen haben - den Ausgang im ECS-System noch nicht bestätigt hat. Solange die MRN offen ist, wird kein Ausgangsvermerk erzeugt.

Wo finde ich meine MRN-Nummer?

Die MRN (18 Zeichen) steht auf dem Ausfuhrbegleitdokument (ABD) - dem Dokument, das vom Zollsystem bei Annahme der Ausfuhranmeldung erzeugt wird. Sie können sie auch von Ihrem Zollagenten erhalten.

Rechtsgrundlage: Art. 335-336 Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447; Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Unionszollkodex). Artikel aktualisiert: April 2026.